"Freies Groß Glienicker Seeufer- Groß Glienicker See für Alle!"
15. Montagsdemo, am 26.7.2010
19.00 Uhr, Badewiese
... aus dem letzten Wahlprogramm der offenen SPD-Liste:
"Wir sind für ein frei zugängliches Ufer für alle Bürger.
Unsere Lebensqualität wird auch durch den Standort am Wasser bestimmt."
Wir als BI-"Freies Ufer" fragen:
Was wurde seither wie und womit für ein "frei zugängliches Ufer" getan?
Wieviel Geld wurde jeweils in den Haushaltsplan (von Potsdam) für die Umsetzung
des B-Plan Nr. 8 seit 1999 eingestellt und abgerufen?
Wie lange wird noch geduldet,
dass wir Anwohner von den Sperrern kriminalisiert werden?
Fragen, die unsere OB-Kandidaten gern auch vor dem 29.8.10 beantworten dürfen.
Die Bürgerinitiative "freies Ufer" am Groß-Glienicker See, BIGGSEE.de
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Am Montag, dem 26.7.2010 laden wir zur 15. Montagsdemo von 19:00 bis 21:30 Uhr,
beginnend auf der Badewiese, ein. Die Uferweg-Sperren an der Seepromenade 39a,
Dorfstraße 10c sowie der DDR-Zaun am Park 4a werden angelaufen.
Die öffentliche Grünfläche, d. h. der Uferweg, das Süd- und Westufer gemäß
dem B-Plan und dem Landschaftsschutzgesetz, soll wieder von jedermann genutzt
werden können.
Das Wohl der Allgemeinheit und der Landschaftsschutz
gehen vor Eigennutz!
Seit Sommer 2009 ist das Südufer gesperrt. Seit vielen Jahren schiebt die Stadtführung
und die Mehrheit des OBR das Problem vor sich her. Der Oberbürgermeister, seine Beigeordneten
und die beiden Ortsvorsteher (Linke/Forum) suchen nach Wegen, wie die Interessen
der Uferanlieger erfüllt werden können. In ausgesuchten Kreisen wird mit wenigen
Anliegern besprochen, wie ein Gestaltungsplan für das Ufer aussehen könnte.
Es ist mehr als Zeit, dass die Öffentlichkeit endlich sachdienlich informiert wird.
Potsdam muss anfangen zu handeln, das ist der Weg, den die Stadt gehen sollte!
Claudia Wittke, Rainer Brozio, Elfi Alkewitz, Andreas Menzel
v.i.S.d.P.: Andreas Menzel, An der Kirche 14, 14476 Groß Glienicke, Tel: 0171/9819671
"Gewaltsame Landnahme " am Groß-Glienicker See (Quelle: Berliner Zeitung 31.5.1999)
(...)
Der Bügermeister zieht "alle Register" Warum die Oberfinanzdirektion das Ufergelände nicht zuerst der
Gemeinde angeboten hat, können weder Bürgermeister noch Amtsdirektor erklären. "Die wußten doch von
unseren Plänen", sagt Dörr. Schließlich sei der Weg schon im Juni 1990 "öffentlich gewidmet" worden,
was straßenrechtlich bedeutet, daß private Absperrungen dort nicht zulässig sind. Die Anwohner sind
deshalb aufgefordert worden, den Zaun zu entfernen. Nicht nur das: "Die Gemeinde versucht natürlich, alle
Register zu ziehen", sagt Bürgermeister Dörr. Und so machte auch das Gemeindeblatt Stimmung gegen
"kapitalkäftigere Bewohner", die sich per "gewaltsamer Landnahme" illegal "alles unter den Nagel reißen" und
den Ortsfrieden gefährden. Dahinter steckt offenbar die nicht unbegründete Furcht, daß Groß Glienicke bei
einer Niederlage vor Gericht nicht nur den kurzen Sandweg am "Seeblick", sondern auch die kilometerlange
Seepromenade am Westufer verlieren könnte. Auch dort gibt es Grundstücke, die vor dem Mauerbau bis zum
Wasser reichten. Noch kann hier zwar jeder ans Ufer. "Aber die Leute dort verfolgen sehr genau, was bei uns
passiert", sagt Christian Wedig.
1. Frage: Wieso sagte Herr Burghard Exner auf der letzten Hauptausschusssitzung (7.7.): " Der Weg ist nicht gewidmet!"
2. Frage: Wer will uns hier für dumm verkaufen? Der OBR, das Rathaus Potsdam, oder beide?
3. Frage: Wann wird endlich geräumt?
4. Frage: Wieso sind sich die Sperrer ihrer Sache so sicher? Arbeitet die Zeit für Sie? (=höhere Entschädigung)
5. Frage: Weshalb existiert die BI "Freier Uferweg", wenn der Weg schon gewidmet ist?
Hält doppelt besser? Oder sollen wir nur doppelt bezahlen für etwas was uns sowieso schon gehört?
6. Frage: Warum wird gezögert?Statt zügig mit Entschädigung enteignet, wie am Kreisel gerade vorgemacht! (Art 14 GG)
Wir fordern die sofortige Durchführung des
rechtskräftigen B-Plans Nr. 8 von Groß-Glienicke
und den sofortigen Abriss der uferseitigen Zäune, wie er auch aktuell von Seiten des
Verwaltungsgerichts entschieden wurde.
Eine Änderung des B-Plans - durch eine zweite Schicht - für einige wenige lehnen
wir strikt ab, weil der B-Plan so bis 2014 ausgealtert wird (15 J seit 1999).
Das Recht der Öffentlichkeit auf eine zaunlose Uferlandschaft, wie es die Abwägung
zwischen öffentlichem und privatem Interesse im B-Plan Nr. 8 garantiert,
darf nicht zugunsten weniger Seeanrainer
in eine Uferlandschaft mit Zäunen geändert werden.
Der Preis für unser "freies Ufer" wurde bereits durch die Anrainer eingelöst:
er bestand in Zugeständnissen für eine erhöhte Bebauung der Grundstücke, sowie
Zaunverschiebungen von bis zu 5 Metern in den öffentlichen Bereich hinein.
Weitere Zugeständnisse sind ein einseitiger Nachteil für die Öffentlichkeit und deshalb
auch mangels rechtlicher Basis (GG Art 14, LSG §44, B-Plan) abzulehnen!
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