13. Montagsdemo

"Freies Groß Glienicker Seeufer- Groß Glienicker See für Alle!" 13. Montagsdemo, am 5.7.201019.00 Uhr, Am Seeblick 1 !



Am Montag, dem 5.7.2010 laden wir zur 13. Montagsdemo von 19:00 bis 21:30 Uhr,beginnend Am Seeblick 1, ein. Die Sperren Am Seeblick 1-7 (Südufer) und an der

Seepromenade 65, 39a, Dorfstraße 10c sowie der DDR-Zaun am Park 4a werden angelaufen.Die öffentliche Grünfläche, d. h. der Uferweg, das Süd- und Westufer gemäß

dem B-Plan und dem Landschaftsschutzgesetz, soll wieder von jedermann genutzt werden können.

Das Wohl der Allgemeinheit und der Landschaftsschutz gehen vor Eigennutz!

Seit Sommer 2009 ist das Südufer gesperrt. Seit vielen Jahren schiebt die Stadtführung und die Mehrheit des OBR das Problem vor sich her. Der Oberbürgermeister, seine Beigeordneten

und die beiden Ortsvorsteher (Linke/Forum) suchen nach Wegen, wie die Interessen der Uferanlieger erfüllt werden können. In ausgesuchten Kreisen wird mit wenigen

Anliegern besprochen, wie ein Gestaltungsplan für das Ufer aussehen könnte.Es ist mehr als Zeit, dass die Öffentlichkeit endlich sachdienlich informiert wird.

Potsdam muss anfangen zu handeln, das ist der Weg, den die Stadt gehen sollte!


Claudia Wittke, Rainer Brozio, Elfi Alkewitz, Andreas Menzelv.i.S.d.P.: Andreas Menzel, An der Kirche 14, 14476 Groß Glienicke, Tel: 0171/9819671

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PNN: Groß Glienicke: Zäune fallen Stadt gewinnt im Uferkonflikt vor Gericht (15.06.10)Groß Glienicke - Juristischer Erfolg für die Stadt im Uferkonflikt am Groß Glienicker See: Das Potsdamer Verwaltungsgericht habe in vier Urteilen Zäune, die Anrainer parallel zum Uferweg errichtet hatten, fürunrechtmäßig erklärt. Das sagte gestern Stadtsprecher Stefan Schulz. Begründet habe das Gericht seine Urteile vor allem mit den Vorschriften für das Landschaftsschutzgebiet und dem gültigen Bebauungsplan für das Ufer. Nach den Urteilen müssten die Zäune jetzt abgebaut werden, so Schulz.Auf den betroffenen Teilstrecken des Uferwegs in Groß Glienicke laufen Spaziergänger bisher zwischenhohen Zäunen entlang: Auf der einen Seite grenzen sie die Gärten der Anrainer ab, auf der anderen deren Privatflächen am Wasser. Vom See ist in manchen Fällen wegen hoher Hecken am Zaun nichts zu sehen.Bauen die Anrainer nun nach den Gerichtsurteilen die Zäune nicht selbst ab oder fechten das Gerichtsurteil an, kann die Stadt den Zaunabriss verfügen. (...)Sabine Schicketanz Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten vom 15.6.2010, Artikel gekürzt

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Wir fordern die sofortige Durchführung des rechtskräftigen B-Plans Nr. 8 von Groß-Glienicke und den sofortigen Abriss der uferseitigen Zäune, wie er auch aktuell von Seiten des

Verwaltungsgerichts entschieden wurde.Eine Änderung des B-Plans für einige wenige lehnen wir strikt ab!

Das Recht der Öffentlichkeit auf eine zaunlose Uferlandschaft, wie es die Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse im B-Plan Nr. 8 garantiert,darf nicht zugunsten weniger Seeanrainerin eine Uferlandschaft mit Zäunen geändert werden.Der Preis für unser "freies Ufer" wurde bereits durch die Anrainer eingelöst:

er bestand in Zugeständnissen für eine erhöhte Bebauung der Grundstücke, sowie Zaunverschiebungen von bis zu 5 Metern in den öffentlichen Bereich hinein.

Weitere Zugeständnisse sind ein einseitiger Nachteil für die Öffentlichkeit und deshalb auch mangels rechtlicher Basis (GG Art 14, LSG §44, B-Plan) abzulehnen!

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Ergebnis des Treffens der AG Uferpark vom 17.6.2010 um 19.00 Uhr in der Aula der Grundschule:

Der Landschaftsarchitekt Herr Bappert, der mit der Umsetzung des gültigenB-Plans Nr.8 in Groß-Glienicke beauftragt iststellte die Sachlage wie folgt dar:Der öffentliche Uferweg sei im B-Plan Nr. 8 genaustens festgeschriebenmit einer Breite von 5 Metern.Es gäbe keinen Änderungsspielraum !Und das ist gut so, finden wir

 

Die Bürgerinitiative "freies Ufer" am Groß-Glienicker See, BIGGSEE.de

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Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg(Brandenburgisches Naturschutzgesetz Ð BbgNatSchG) v. 26. Mai 2004 idF v. 20. April 2004 (GVBl. I/04 S. 106)       Abschnitt 7      Erholung in Natur und Landschaft

§44

Betreten der freien Landschaft

(1) In der freien Landschaft darf jedermann private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-,Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren,

soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die

Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von dem Betretungsrecht nach Satz 1 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen. Das Betretungsrecht darf nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.(2) Es ist verboten, auf Sport- und Lehrpfaden und auf Wegen, die nicht mit zwei- odermehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren. Es ist ferner verboten, auf Sport- und Lehrpfaden und auf Wegen und Pfaden sowie auf Flächen außerhalb von Wegen mit motorisierten Fahrzeugen zu fahren.Von dem Verbot nach Satz 2 ist der land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Verkehr ausgenommen.(3) Andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt.

GG Art 14 Stand 28.8.2006

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durchGesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigungregelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheitund der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalleder Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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Warum einige Anlieger sich direkt am Ufer Gärten einrichten wollen,dürfte jetzt auch klar sein (oben LSG §44(1)).Sie verstoßen damit aber gegen den gültigen B-Plan Nr 8,deshalb müsste der jetzt als letzte Hürde nur noch geändert werden.Diesem Vorhaben widersprechen wir entschlossen !Wir fordern die Stadt und den OBR in die Pflicht den B-Plan Nr. 8 von 1999 endlich umzusetzen! Was die Öffentlichkeit bereits als Recht innehat,braucht nicht mehr durch weitere kostspielige Zugeständnisse an einige Privilegierte erkauft zu werden. Denn die haben jetzt schon ihren Dauerseeblick.

 "1-2-3 macht das Ufer frei! "


Überreicht durch die BI "freies Ufer"

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Gute Zensuren für Groß Glienicker See     4.  Seekonferenz der Bündnisgrünen

(03.07.10)

http://www.pnn.de/potsdam/306816/

Groß Glienicke Ð Gute Nachrichten für Groß Glienicke: Die Wasserqualität des Sees wird immer besser. Antje Köhler von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit,Umwelt und Verbraucherschutz bewertete das Gewässer auf Grund aktueller Untersuchungen mit der Note 2 bis 3."Die Note Drei kommt von außen", erläuterte die Referatsleiterin für Wasserwirtschaft auf der 4. Groß Glienicker Seekonferenz am Donnerstagabend in der Aula der Schule Hanna

von Pestalozza. Mit anderen Worten: Die Wasserqualität ist gut, aber der Zustand der Uferteilweise bedenklich. Der Wasserstand gehe stark zurück, Ufer-Baulichkeiten wie Spundwände auf Berliner Seite stellten eine Barriere für Flora und Fauna dar, Badestellen und Stege unterbrechen das Ufer-Ökosystem.Die Seekonferenz, von Bündnis 90/Die Grünen in Groß Glienicke sowie der Alternativen Liste in Berlin-Spandau organisiert, verfolgt das Ziel, den Groß Glienicker See bis 2012 so zu

verbessern, dass er die Qualität des Stechlinsees erreicht.Davon ist das Gewässer, das je zur Hälfte auf Berliner und Potsdamer Territorium liegt, nichtmehr weit entfernt. Die Sichtweite beträgt bereits heute drei Meter und bei den Schadstoffen

werden die zulässigen Richtwerte nicht überschritten. Zum guten Zustand beigetragen hätten laut Köhler vor allem in der Vergangenheit stattgefundene Sanierungen von Berliner Seite aus, die bis heute nachwirken. Zum Beispiel wurde Aluminiumsulfat und Eisen zur Ausfällung des Phosphors eingebracht Ð ein immer noch wirksamer Mechanismus.Stadtverordneter Andreas Menzel (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich in den letzten Jahren dafür stark gemacht, die Einleitung von ungeklärtem Straßenabwasser zu unterbinden. Hier zeichnen sich jetzt Lösungen ab. Die bisherigen Einleitungsstellen werden beseitigt und durch natürliche Bodenfilter ersetzt. Die erste Anlage dieser Art entsteht im Herbst an der

bisherigen "Einleitungsstelle A 1".Die Fachleute registrierten 2009 eine neue unerwartete Gefahr für den Groß Glienicker See,die offenbar ohne menschliches Zutun entsteht. Besonders in den späten Herbstmonaten kommt es zum Massenwachstum einer "Grünalge" mit dem wissenschaftlichen Namen Rhodomonas locustris planctica. Mehrere Tausend dieser "grünen Flagellaten", das heißt mittels Geißeln sich fortbewegender Mikroorganismen, befänden sich in einem

Wassertropfen, berichtet Köhler. Die Algen vermehren sich besonders in den Monaten stark,in denen die größten Filtrierer, die Daphnien (zu Deutsch Wasserflöhe), Pause machen.Dem Phänomen dürfte daher schwer beizukommen sein. Günter Schenke

Quelle PNN vom Samstag, dem 3.7.2010